Hamburg, den 29. September 2021. Die CORONA-Verordnung des Hamburger Senats eröffnet die Möglichkeit, Veranstaltungen nach dem „2G-Modell“ anzubieten und damit einhergehend die Abstandsgebote und die Maskenpflicht in Foyers und im Zuschauerraum wieder aufzuheben. Die Hamburgische Staatsoper wird dies zum 1. November 2021 für alle Vorstellungen der Staatsoper und des Hamburg Ballett im Großen Haus und für die Konzerte des Philharmonischen Staatsorchesters in der Elbphilharmonie umsetzen und so allen Besucherinnen und Besuchern mit COVID-19 Impf- oder Genesenen-Nachweis wieder uneingeschränkten und unbeschwerten Zutritt bieten. Nach aktueller Rechtslage erfüllen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre den 2G-Status.

In diesem Zusammenhang ändert die Hamburgische Staatsoper ab November auch das Verfahren für den Einzelkartenverkauf: Am Montag 4. Oktober startet der allgemeine Vorverkauf für den gesamten Monat November, Abozusatzkarten sind hierfür bereits ab Donnerstag 30. September erhältlich. Nach diesem Muster wird bis auf Weiteres den Kartenvorverkauf jeweils monatsweise erfolgen. Die genauen Termine werden auf den Websites, den Newslettern und weiteren Veröffentlichungen bekanntgegeben.
Für alle Vorstellungen an der Staatsoper und Konzerte des Philharmonischen Staatsorchesters bis zum 31. Oktober 2021 gilt weiterhin das „3G-Modell“, bei dem der Besuch auch mit einem gültigen Testnachweis möglich ist. Das „3G-Modell“ bleibt bis auf weiteres auch in der opera stabile erhalten, nur die Vorstellungen der „Jungen Choreografen“, werden bereits im Oktober unter 2G-Bedingungen stattfinden.
Für Rückfragen steht der Karten-Service unter Tel. (040) 35 68 68, per Mail ticket@staatsoper-hamburg.de oder persönlich an der Tageskasse gern zur Verfügung.
Pressemitteilung, Staatsoper Hamburg, 29.09.2021